TSE ist eine Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme und Registrierkassen zum Schutz vor nachträglicher Manipulation der aufgezeichneten Daten aus Ihrem Kassensystem oder Ihrer Registrierkasse.
Warum brauche ich TSE
Seit dem 01.01.2020 gelten neue Vorschriften für die elektronischen Aufzeichnungssysteme die Kassenfunktion haben.
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ist § 146a Abgabenordnung eingeführt worden.
Demnach besteht seit dem 01. Januar 2020 die Pflicht, elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne der Kassensicherungsverordnung sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen.
Auch bestehende Registrierkassen müssen nachträglich mit einer TSE ausgestattet werden, sofern diese Nachrüstung des Kassensystems technisch grundsätzlich möglich ist.
Wenn keine Nachrüstung mit TSE möglich ist, dürfen diese Registrierkassen und Kassensysteme noch bis Ende 2022 weiterverwendet werden.
Der Einsatz von TSE ist der neue Standard der Datenaufzeichnung und Übertragung und soll Ihnen bei der Kassenführung mehr Rechtssicherheit bei einer Kassen-Nachschau und Außenprüfung geben.
Sollten Sie nicht wissen oder sicher sein, ob Ihr Kassensystem nachgerüstet werden kann, stehen wir Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.
Wir beraten Sie gerne grundsätzlich zum Thema TSE und rüsten auch Ihre Kassensysteme mit TSE nach.