Kassenpflicht 2027 – Noch nicht beschlossen, aber schon jetzt relevant

Die Bundesregierung plant ab dem 1. Januar 2027 eine verpflichtende Kassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro. Doch wichtig zu wissen: Diese Regelung ist aktuell noch nicht in Kraft – sie basiert auf dem Koalitionsvertrag und befindet sich in der politischen Vorbereitung.
Was ist die Kassenpflicht 2027?
Laut aktuellem Stand soll ab 2027 jedes Geschäft mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro ein elektronisches Kassensystem verwenden. Ziel ist es, Steuerbetrug zu verhindern und die Kassenführung zu vereinheitlichen. Die Pflicht würde insbesondere Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe betreffen.
Was gilt heute?
Derzeit besteht keine generelle Registrierkassenpflicht. Händler dürfen weiterhin mit einer offenen Ladenkasse arbeiten – sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Warum jetzt handeln?
Auch wenn die Kassenpflicht 2027 noch nicht beschlossen ist, lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung:
- Technische Umstellung auf TSE-konforme Kassensysteme
- Prüfung der Umsatzgrenze: Betrifft dich die geplante Pflicht?
- Rechtssicherheit bei Kassennachschauen und Betriebsprüfungen
Kritik und offene Fragen
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) kritisiert die unklaren Formulierungen im Koalitionsvertrag. Es ist noch nicht eindeutig, ob sich die Umsatzgrenze auf Barumsätze oder den Gesamtumsatz bezieht. Auch Ausnahmen – etwa für mobile Verkaufsstände oder Betriebe ohne Stromversorgung – sind bislang nicht geregelt.
Fazit
Die Kassenpflicht 2027 ist noch nicht beschlossen – aber sie kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit. Wer heute schon auf ein modernes Kassensystem setzt, ist rechtlich und technisch besser vorbereitet. Für kleine Betriebe könnten Übergangsfristen oder Ausnahmen gelten – doch Klarheit schafft nur die rechtzeitige Umstellung.
